Bewerbung

Die Schritte zu einem Studienplatz

Bei dem Master-Studiengang Public Design an der HTW Berlin handelt es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang. Folgende Schritte sind notwendig:

Grafik mit Schritten zur Bewerbung – weitere Infos im PDF

Was kommt in die Bewerbungsunterlagen?

Das Motivationsschreiben

Schreiben sie auf maximal einer Seite, was Sie zu dem Studium motiviert. Wo sehen Sie dringenden Handlungsbedarf und – Stand heute – welche Art von Projekt würde Sie gerne z.B. in Ihrer Masterarbeit umsetzen?

Der Lebenslauf

Fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte einen Lebenslauf hinzu. Ihre Stationen und Einträge sortieren Sie bitte vom aktuellsten zum ältesten Ereignis.

Das Projektportfolio

Beschreiben Sie mit Text – und gerne auch mit Bildern oder Grafiken – drei bis fünf ihrer bisherigen Projekte auf maximal insgesamt 5 Seiten. Das können Arbeitsprojekte aus der Berufspraxis, Forschungs- oder Studienprojekte aber auch ehrenamtliche Tätigkeiten sein. Gehen Sie in der Beschreibung der Projekte auf folgende Punkte ein:

  • Anlass des Projekts
  • Teamzusammenstellung
  • Akteur*innen oder Stakeholder
  • Ihre eigene Rolle im Projekt
  • Prozessverlauf (gerne auch als grafische Darstellung)
  • wenn vorhanden, eingesetzte Methoden
  • Hürden/Probleme und wie Sie damit umgegangen sind
  • eine Resümee
  • wenn vorhanden, weiterführende Links, Artikel oder Verweis auf Veröffentlichungen


Hier Bewerbungsunterlagen einreichen

Bitte fassen Sie die oben beschriebenen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Projektportfolio) in einer PDF-Datei zusammen. Über diesen >>Upload-Link  geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und laden die Bewerbungsunterlagen hoch.
Die Bewerbungsfrist für einen Studienbeginn im Sommersemester 2026 lauft bis einschließlich 31. Oktober 2025.

Erststudium mit 180 Leistungspunkten: zusätzliche Leistungen

Bei einem Erststudium mit 180 Leistungspunkten (6-semestriger Bachelor) sind zusätzliche Leistungen durch Module aus dem Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign im Umfang von insgesamt 30 Leistungspunkten nachzuholen, die zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht absolviert wurden.

Die Kurse werden mit Blick auf die bisherige Studienrichtung und die im Erststudium belegten Kurse in Absprache mit der Auswahlkommission Public Design festgelegt. Praktika (insbesondere Tätigkeit als Werkstudierende) und AWE werden nicht als zusätzliche Leistungen anerkannt.

Gegebenenfalls können in Absprache mit der Auswahlkommission auch Studienleistungen, die über den Bachelorabschluss hinaus absolviert wurden, auf die zusätzlichen Leistungen angerechnet werden.

Verfahren zur Anerkennung zusätzlicher Leistungen

Mit der Zulassung werden Sie in einem standardisierten Schreiben vom Immatrikulationsamt aufgefordert, sich unverzüglich nach Ihrer Immatrikulation an die Auswahlkommission zu wenden, um die zusätzlichen Leistungen festzulegen. Die zusätzlichen Leistungen werden von der Auswahlkommission an die Prüfungsverwaltung übermittelt und zu ihrer Akte genommen.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, wie Sie die Module belegen, und vor allem, in welchen Semestern die Module stattfinden, da nicht jedes Modul in jedem Semester angeboten wird. Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht über LSF zur Prüfung anmelden können. Stattdessen melden Sie sich bitte spätestens einen Monat vor Beginn des 1. Prüfungszeitraums bei der verantwortlichen Lehrkraft und bitten diese, Ihnen im Falle Ihrer Prüfungsteilnahme einen Leistungsnachweis auszustellen. Entweder bitten Sie die Lehrkraft, Sie über Ihr Prüfungsergebnis lediglich zu informieren und den Leistungsnachweis direkt der Verwaltung einzureichen. Oder Sie lassen sich den Leistungsnachweis aushändigen und reichen ihn im Original bei dem für den Studiengang Public Design Team der Prüfungsverwaltung ein.

Es steht Ihnen grundsätzlich frei, wann Sie die zusätzlichen Leistungen erbringen. Es wird aber empfohlen, die vereinbarten Module unmittelbar ab dem 1. oder 2. Semester zu belegen, so dass Sie die Leistungen sukzessive parallel zu den Modulen des Masterstudiengang erbringen können. Die Zulassung zur Masterarbeit kann erst stattfinden, wenn Sie gegenüber der Prüfungsverwaltung die zusätzlichen Leistungen nachgewiesen haben. Die in den zusätzlichen Leistungen erhaltenen Noten fließen nicht in die Masterendnote ein.